Kostenübernahme

Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Psychotherapie in Hannover. Bei mir können Sie als privat Versicherte, Beihilfeberechtigte, EmpfängerIn der freien Heilfürsorge und als SelbstzahlerIn eine Therapie in Anspruch nehmen. 

Private KRankenversicherung und/oder Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe sowie der freien Heilfürsorge übernommen.

Je nach Tarif kann es sein, dass die Kosten vollständig oder nur teilweise übernommen werden. Manche Tarife enthalten zudem eine Höchstzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, andere begrenzen den Steigerungsfaktor. In diesem Fall kann eine private Zuzahlung erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen Ihr Versicherungstarif vorsieht und welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden. 

Für die ersten 5 Sitzungen (Erstgespräch und Probatorik) ist meist keine Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse notwendig.

Zu klärende Fragen bei Ihrer privaten Krankenversicherung / Beihilfestelle:

  • Ist Psychotherapie im Leistungsumfang erhalten? Wie viele Stunden?
  • Werden die Kosten für die Psychotherapie vollständig/teilweise übernommen?
  • Ist ein Antrag nötig? Falls ja, welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Selbstzahlung

Als SelbstzahlerIn kann sofort mit einer Behandlung begonnen werden. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) und liegen bei einer 50-minütigen Sitzung zwischen 100,55 Euro (2,3-facher Satz) und 153,00 Euro (3,5-facher Satz) (Ziffer 870). Bereits das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Außerdem können für Leistungen wie z.B. Befundberichte oder Testungen zusätzliche Kosten entstehen.

Freie Heilfürsorge

Sie benötigen bereits vor der ersten Sitzung eine Kostenübernahme für „5 probatorische Sitzungen inkl. flankierender Ziffern“ (z.B. Diagnostik, Biographische Anamnese). Nach der Entscheidung für eine Zusammenarbeit beantragen wir dann das weitere Stundenkontingent. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Ich verfüge nicht über eine Kassenzulassung und kann daher nicht direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kontaktieren Sie am besten die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel: 116 117). Alternativ kann evtl. das sog. Kostenerstattungsverfahren  für Sie in Frage kommen, bei dem die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Psychotherapie bei einem nicht zugelassenen Psychotherapeuten übernimmt. Da die Hürden für dieses Vorgehen sehr hoch sind, ist es sinnvoll, zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen. Wenn Sie den Weg der Kostenerstattung trotzdem gehen möchten, kontaktieren Sie mich gerne und ich werde Sie so gut wie möglich dabei unterstützen. Folgende Internetseiten bieten weiterführende Informationen zum Thema Kostenerstattung hier und hier und hier.

Honorar

Unabhängig von Ihrem Versicherungstarif erfolgt die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bereits das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) betragen je nach Zeitaufwand und Komplexität zwischen 100,55 (2,3-facher Satz) und 153,00 Euro (3,5-facher Satz). Außerdem können für Leistungen wie z.B. Befundberichte oder Testungen zusätzliche Kosten entstehen.

Kontakt

Dipl. Psych. Claudia Biesel

Jakobistr. 43

30163 Hannover 

Termine Nach Vereinbarung

0177 - 5444 708
[email protected]